Abstellsatzung

Gauting hat eine Satzung über (Auto-)Stellplätze und Garagen von 2009 - mit Ergänzungen von 2014 + 2015.

Im Oktober 2019 tauchte das Thema in Gauting recht überraschend auf, und wurde im Gemeinderat diskutiert – nun auch für Fahrräder: "Satzung der Gemeinde Gauting zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und der Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)"

Diese neue Satzung beinhaltet Regelungen und Zahlen-Abgaben für das Abstellen von Autos und Fahrrädern – bei Neubau. Dabei werden 51 Unterkategorien detailliert aufgeschlüsselt – was in Satzungen anderer Gemeinden durchaus auch üblich ist. Der ADFC hat eine Email an das Rathaus geschickt – mit diversen Anmerkungen. Diese wurden in der GR-Sitzung ausgiebig und rege diskutiert.

Einiges konnte in die dann beschlossene Satzung einfließen:

  • Vorderradklemmer (Felgenkiller) wurden explizit ausgeschlossen. (Wenigstens dieser Qualitäts-Anspruch konnte einfließen.)
  • Weiterführende Schulen: vorher waren 5 Rad-Plätze je Schulklasse vorgesehen – dies wurde wenigstens auf 10 erhöht. (Ein anwesender Jugendbeirat plädierte sogar für 15 bis 20, aber es wurden nur 10.)
  • Bei Mehrfamilien-Häusern hätten 6 Plätze für das ganze Haus gereicht – nun sind 2 bis 6 Plätze je Wohnung vorzusehen.

Diverse Fahrrad-Punkte blieben leider außen vor:

  • Empfehlung, ADFC-zertifizierte Fahrrad-Abstellanlagen zu bevorzugen, wurde nicht aufgenommen.
  • Wetterschutz – wurde nicht aufgenommen. (...wir wollen nicht überall Dächer herumstehen haben...)
  • Bei der höhenversetzten Anordnung soll neben dem Abstand 50 cm auch der Höhenversatz vorgegeben werden: 24 cm, mind. 20 cm. - nicht aufgenommen.
  • Eine Art Hintertür, dass bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Vorgaben nicht gelten, wurde nicht geschlossen.
  • Bei Hotels blieb es bei 1 Abstellplatz je 30 Betten. (zum Vergleich: Neubiberg hat 1 je 4 Betten)
  • Bei Freibädern blieb es bei 1 je 100m2, bei Kinos blieb es bei 1 je 10 Sitzplätze.
  • Eine Kuriosität, dass Bowling-Spieler 12x häufiger mit dem Auto kommen als Freibad-Besucher, blieb erhalten. (...die bringen ihre schweren Kugeln mit...)

Bemerkenswert ist noch die großzügige Fläche für Auto-Abstellplätze: 2,80 m x 5,50 m

Fazit: Auch beim Abstellen ist Gauting noch nicht wirklich fahrradfreundlich.


Nachtrag

Im Februar 2020 war die Satzung noch nicht auf der Homepage der Gemeinde verfügbar – sie gilt also noch gar nicht. Aussage der Gemeinde: Die Satzung muss noch rechtlich geprüft werden.

Der Gautinger Gemeinderat hat am 17.3.20 die "Satzung der Gemeinde Gauting zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und der Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)" beschlossen. Auf der Gemeinde-Webseite ist sie noch nicht abgelegt. D. h. noch gilt sie nicht.

Die Gemeinde Gauting hat nun am 16.4.2020 die neue Satzung als "Stellplatzsatzung" unter "Satzungen & Verordnungen der Gemeinde Gauting" veröffentlicht. Sie tritt also am 23.4.2020 in Kraft.

© ADFC Starnberg 2024

Wir sind auf


Fördermitglieder: