ADFC Gilching: Stellungnahme zur "Neuordnung des Radverkehrs in der Römerstraße"

Pressemitteilung Gilching

In der Sitzung des Gilchinger Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr am 13.07.2026 wurde die Neuordnung des Radverkehrs in der Römerstraße zwischen Am Bahnhof und Münchener Straße beschlossen. Wir als ADFC Gilching begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende in der Bahnunterführung.

Die vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere der Ausbau von Schutzstreifen, die Markierung von Fahrrad-Piktogrammketten, die Installation einer separaten Radfahrampel mit früher Grünphase, die Aufweitung der Radaufstellstreifen sowie die Senkung des Tempolimits auf 30 km/h – tragen entscheidend dazu bei, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu gestalten. Die derzeitige Problematik der nicht rechtskonformen Geländerhöhe bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg kann so aufgelöst werden.

Gleichzeitig möchten wir betonen, dass die Aufhebung der Benutzungspflicht für Radfahrende auf dem bisherigen gemeinsamen Geh- und Radweg nicht mit einer vollständigen Sperrung für Radfahrende verbunden sein darf. Gerade in so einem Bereich mit starker Fahrzeugdichte wie der Römerstraße-Unterführung ist es für viele Radfahrende – insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder andere unsichere Fahrer*innen – entscheidend, die Möglichkeit zu haben, auf dem Gehweg zu fahren, wenn sie sich auf der Fahrbahn nicht sicher fühlen. Als alleinige Maßnahme würde ein „Radfahrer frei"-Schild allerdings die derzeitige Situation für Radfahrende weiter verschlechtern, weil es dann gar keine Radverkehrsanlage im Sinne von StVO mehr durch die Unterführung gäbe.

Daher fordern wir, dass zusätzlich zu den vom UEV-Ausschus beschlossenen Maßnahmen der Gehweg nach der Aufhebung der Benutzungspflicht durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei" weiterhin für Radfahrende befahrbar bleibt. Dies ist kein Widerspruch zu den beschlossenen Maßnahmen, sondern eine ergänzende Sicherheitsmaßnahme, die die individuelle Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden respektiert und gleichzeitig die Belastung der Gehwege für Fußgängerinnen und Fußgänger reduziert. Bereits gute Erfahrungen mit so einer Wahlmöglichkeit hat unserer Kenntnis nach die Gemeinde Weßling gemacht. Dort ist am Ortseingang ebenfalls der Fußweg mit „Radfahrer frei" und gleichzeitig Piktogramme auf der Fahrbahn ausgewiesen.

Wir bitten daher unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass alle Maßnahmen – die sichere Fahrbahn für Radfahrende und die Freigabe des Gehwegs – in der Umsetzung berücksichtigt werden.

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