Aktion "Abstand 1,50m" geht im Landkreis Starnberg weiter

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Die in Kooperation zwischen Landratsamt, ADFC und VCD entstandenen breiten Banner, die auf den Mindestabstand der Autos beim Überholen von Radelnden hinweisen: 1,50 m innerorts, und 2,00 m außerorts, hängen nun vielerorts im Landkreis.

Wir denken, es ist eine gute Idee, diese relativ neue Regelung aus der neuen StVO publik zu machen. Denn: Für uns Radler ist es wichtig, dass die Kfz nicht so eng an uns vorbei sausen.

Je zwei dieser Banner wurden jeder Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Eine Zusammenstellung der im Landkreis gesichteten Banner findet sich: hier.

Laßt es uns vom ADFC wissen, wenn ihr weitere Banner entdeckt !

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